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Schadstoffe im Bauwesen

Schadstoffe im Bauwesen

Künstliche Mineralfasern (KMF)

KMF sind künstlich aus Glas-, Gesteins- oder Schlackeschmelzen durch Ziehen, Blasen oder Schleudern hergestellte Fasern mit einer Dicke von 2 bis 20 µm. Im Gegensatz zum natürlich vorkommenden, kristallinen Asbest brechen alle Mineralfasern quer, das heißt sie verkürzen sich und es bildet sich in der Regel nichtfasriger Staub statt lungengängige Fasern.

Gesundheitsgefährdung

Beim Einatmen einer kritischen Fasergröße mit einem entsprechendem Längen-Durchmesserverhältnis (siehe Kanzerogenitätsindex) können ähnlich wie bei Asbest Krebs eregendes Potential entwickeln. Des Weiteren lösen künstliche Mineralfasern Hautreizungen aus. Die arbeitsschutzrecht- und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften der TRGS 521 und BGR 128 bei der Verarbeitung oder Behandlung ist dringend einzuhalten (Abgrenzung der Bereiche, Haut- und Atemschutz, Hygiene u.w.).

Kanzerogenitätsindex für Mineralfasern (TRGS 905)

Für die Einstufung der Gefährlichkeit von Mineralfasern wurde in TRGS 905 der Kanzerogenitätsindex [KI] festgelegt. Dieser Index gilt nicht für Asbest! Es gilt nur für Fasern einer Länge von < 5 µm, einem Durchmesser von > 3 µm und einem Längen-Durchmesser-Verhältnis von 3:1 (WHO-Fasern). Der Kanzerogenitätsindex [KI] wird nach der stofflichen Zusammensetzung der zu bewertenden Mineralfasern ermittelt. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen der Summe der Massengehalte (in v.H.) der Oxide von Natrium, Kalium, Bor, Calcium, Magnesium, Barium und dem doppelten Massegehalt (in v.H.) von Aluminiumoxid.

Mineralfasern werden nach dem Kanzerogenitätsindex [KI] wie folgt eingeteilt, wenn sie in ihren Abmessungen den WHO-Fasern entsprechen:

Glaswolldämmung

Unkaschierte Glaswolldämmung an Rohrleitungen


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