
Arbeitsschutz
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zu umfassenden Vorsorgemaßnahmen, um Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz durch Unfall und Erkrankung zu vermeiden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss eine dafür entsprechend ausgebildete "Fachkraft für Arbeitssicherheit" zur Verfügung stehen (Arbeitssicherheitsgesetzes §5 (ASiG).
Wir betreuen Unternehmen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
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