
SiGeKo
Was ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)?
Dieser ist vom Bauherrn, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, für Baustellen gem. BaustellV zu bestellen.
Was sind die Aufgaben des SiGeKo´s?
Der Koordinator hat nach § 3 BaustellV die Aufgabe während der Planung die vorgesehenen Maßnahmen im Sinne des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu koordinieren, sowie eine Vorlage für spätere Arbeiten am Objekt zu erstellen. Während der Ausführung des Bauvorhabens hat er die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu überprüfen und zu koordinieren. Der Bauherr wird durch die Bestellung des Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen.
Wer hat wann einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen?
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist vom Bauherrn, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, für Baustellen nach § 4 BaustellV zu bestellen.
- Bei vorauss. mehr als 30 Arbeitstagen und gleichzeitig 20 oder mehr Beschäftigten.
- Bei einer Gesamtbauzeit von mehr als 500 Personenarbeitstagen.
- Außerdem wird ein Koordinator für die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes notwendig, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden oder/und wenn es sich um besonders gefährliche Arbeiten handelt.