Büro für
Umwelt- und Sicherheits-Technik

 
Arbeitsschutz

SiGeKo

Ingenieur Leistungen SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Vergabe der Leistung an Dritte

Wir übernehmen für Sie die entsprechenden Aufgaben während der Planung und während der Realisierung des Bauvorhabens.

Seit Juni 1998 ist die Baustellenverordnung (BaustellV) in Kraft. Mit ihr wurden Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Aufgabenbereich des Bauherrn übertragen.

Dem Bauherrn obliegen nun folgende Pflichten:

Entscheidend für die Sicherheit und Gesundheit am Bau ist, dass bereits während der Planung grundlegende sicherheitstechnische Vorüberlegungen angestellt und bei der Baubeschreibung, insbesondere bei Ausschreibungen der Bauleistungen berücksichtigt werden. Bei größeren Baustellen oder bei besonders gefährlichen Arbeiten ist während der Planung der Ausführung ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) zu erarbeiten.

Mit der geforderten Unterlage für spätere Arbeiten soll bereits vor der Ausschreibung der Bauleistungen ein Konzept für sichere und gesundheitsgerechte Arbeiten an der bauliche Anlage, z. B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten aufgestellt werden. Hierdurch erhält der Bauherr Informationen über sicherheitstechnische Einrichtungen und deren Nutzungsmöglichkeiten für alle späteren Arbeiten an seinem Bauwerk. Diese Leistungen werden im Allgemeinen durch einen vom Bauherrn beauftragten Baukoordinator erbracht.

Ihr schneller Kontakt.
Telefon :
+49 (0) 6403 9793054


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Stand 16.06.2008 | Sitemap | Impressum | Kontakt