Brandschutz
Ingenieurtechnische Leistungen:
- Begehung von Gebäuden zur Beurteilung des Altbestandes bzw. des technischen Zustandes im Vergleich zum neuesten Stand der Vorschriften und Gesetze unter der primären Berücksichtigung von Leib und Leben. Bei Sonderbauten Einbeziehung der örtl. Feuerwehr oder Branddirektion.
- Beratung des Gebäudeeigners und Planung entsprechend seiner persönlichen Ansprüche.
- Erstellung von Brandschutzkonzepten gemäß Landesbauordnung.
- Planung und Ausschreibung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen.
- Abstimmung aller Planungsschritte mit den beteiligten Architekten und Ingenieuren sowie örtlichen Brandschutzinspektoren und -direktionen.
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
Bauformen
Im Folgenden finden Sie eine Liste der Bauformen sowie das dazugehörige Regelwerk bezüglich des Brandschutzes.
Regelbauten
Einige Sonderbauten